Anhänger kaufen

Anhängerpark Salzburg Christian Huemer

Wir sind Ihr Fachhändler für PKW Anhänger im Süden der Stadt Salzburg. Eine Kombination aus Verkauf und Verleih machen uns zu einem der größten Anhängerhändler im Bundesland Salzburg.

Unser Ausstellungsgelände ist 24 h für Sie geöffnet. Hier finden Sie unsere aktuellen Aktionen und Angebote...

Aufsätze kaufen


Kaufen Sie bei uns Aufsatzbordwände und Laubgitter zu allen Anhängerherstellern. Aufbauvarianten in den Größen 60 cm, 80 cm oder 100 cm Höhe. Auch Sondermaße sind möglich.

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Anhänger mieten

Anhaengerverleih Baggerverleih Salzburg Anhaengerpark Salzburg Christian Huemer

Bei uns können Sie einfach und unkompliziert Anhänger mieten - ob Kofferanhänger, Motorradanhänger, Hochlader, Planenanhänger oder Baumaschinenanhänger - wir haben für jeden Ihrer Transportwünsche den richtigen Leihanhänger. Auch Minibagger mit passendem Baumaschinenanhänger können sie bei uns mieten. Jetzt Anhänger mieten...

Alurampen

Verladerampen Aluschienen Anhaengerpark Salzburg Christian Huemer

In Kooperation mit dem Marktführer für Aluminiumverladeschienen und Laderampen in Italien können wir Ihnen ein umfangreiches Sortiment an Ladeschienen anbieten. Die Belastbarkeiten reichen bis zu 26 to.
Sie können die Aluschienen bei uns kaufen...

Anhängerpark Salzburg

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Vermietung Anhängerpark Salzburg


1. Mietpreis
Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei der Anmietung geltenden gültigen Tarife, welche in den Geschäftsräumen des Vermieters als unverbindliche Preisempfehlung ausliegen. Bei Sondertarifen richtet sich der Mietpreis nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.

2. Zahlungsbedingungen
Der gesamte Mietpreis ist grundsätzlich bei Abholung des Anhängers ohne Abzug vollständig zu bezahlen. Die Wahl des Zahlungsmittels bestimmt der Vermieter. Der Vermieter kann vor Übergabe des Mietobjekts eine zusätzliche Kaution bis zur Höhe des Wertes des Mietobjekts verlangen. Wird eine Mietanhängerrechnung kreditiert und nicht innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe des Fahrzeuges bezahlt, kommt der Mieter mit Überschreiten dieses Zeitraumes in Verzug. Nach Verzugseintritt haftet der Mieter für Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen. Weitergehende Ansprüche des Vermieters aus Verzug bleiben hiervon unberührt. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

3. Fahrzeugzustand
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Hierüber hat der Mieter sich vor Ingebrauchnahme des Anhängers beim Vermieter zu informieren. Der Mieter hat den Anhänger regelmäßig zu überprüfen, ob sich dieser im verkehrssicheren Zustand befindet, sowie daß der Anhänger ordnungsgemäß verschlossen ist.

4. Unfälle / Diebstahl
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Spätestens bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines vollständigen Unfallberichtes dem Vermieter von dem Unfall zu unterrichten. Der Unfallbericht muss Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen, die vollständige Anschrift des Unfallverursachers, das Kennzeichen sowie die Haftpflichtversicherung umfassen. Der Mieter darf grundsätzlich gegnerische Ansprüche nicht anerkennen.

5. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Pkw-Anhängers für diese Schäden nicht. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde.

6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er den Anhänger beschädigt oder sonstige schuldhafte Vertragsverletzungen begeht. Insbesondere hat der Mieter den Anhänger in dem mangelfreien Zustand zurück zu geben, in dem er ihn übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der geltend gemachte Schadensersatzbetrag tatsächlich niedriger ist. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers.

7. Benutzung des Anhängers
Der Anhänger darf nur vom Mieter, dessen Arbeitnehmern oder Mitgliedern seiner Familie oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob berechtigte Fahrer sich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befinden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zu Gunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers. Sofern das Mietfahrzeug nicht vom Mieter selber abgeholt wird, sondern von einem nach dem Mietvertrag berechtigten Fahrer oder von einem Vertreter des Mieters, behält sich der Vermieter vor, diese Person in Anspruch zu nehmen für die offenen Forderungen, die der Mieter nicht ausgleicht. Vor Antritt der Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Stellt der Mieter Mängel fest, sind diese in einem schriftlichen Mängelprotokoll zu rügen. Während der Mietzeit ist regelmäßig die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, eben so wenig die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges. Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert und eine überhöhte Ladung ist zu vermeiden. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen seine Geschwindigkeit anzupassen und Vorsicht walten zu lassen. Teile am Anhänger dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters ausgetauscht und verändert werden. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Rechts des Tatorts verboten sind, zu benutzen und Dritten zur Verfügung zu stellen. Fahrten außerhalb Österreichs sind nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

8. Rückgabe des Anhängers
Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Die Kulanzfrist für die Rückgabe beträgt eine Stunde nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Geschäftssitz des Vermieters zurück zu geben. Die Rückgabe erfolgt wie mit dem Vermieter im Mietvertrag vereinbart, wobei eine verspätete Rückgabe dem Vermieter rechtzeitig telefonisch oder schriftlich mitzuteilen ist. Die Mehrkosten werden gesondert abgerechnet. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger samt dazu gehörenden Fahrzeugpapieren und Zubehör an den Vermieter zurück zu geben. Die Mietvertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann hierbei nach Kündigung die unverzügliche Herausgabe des Anhängers sowie des vollständigen Zubehörs und des Kfz-Scheines verlangen.

9. Versicherung
a.) Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger erstreckt sich auf Haftpflicht mit einer unbegrenzten Deckungssumme bei Personenschäden bis zu 3,5 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gemäß § 7 Gefahrgutverordnung Straße. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte  Versicherungsschutz entfällt, wenn der Anhänger entgegen der Bestimmungen unter Nr. 7 benutzt wird.

b.) Die Versicherung deckt Beschädigung oder Verlust des Trailers verursacht durch plötzliche, unerwartete von Außen einwirkende Ereignisse, wie z.B. Feuer, Diebstahl, Beschädigung, Verkehrsunfall, Kollision. Es wird ein Selbstbehalt von € 1.200,00 inkl. MWSt. vereinbart. Die Versicherung deckt nicht: Verluste/Beschädigungen verursacht durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit des Mieters. Kosten/Strafen für Verkehrsdelikte, Parkvergehen etc. Normaler Verschleiß, Verbeulen, Verkratzen und Verschrammen. Indirekte Kosten. Haftpflichtansprüche aller Art.

10. Ersatzleistung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des angemieteten Anhängers einen Ersatzanhänger zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück. Jeder weitergehende Schadenersatzanspruch ist
ausgeschlossen.

11. Reservierung
Reservierungen sind zur Tarifwahl verbindlich, jedoch nicht zur tatsächlichen Verfügbarkeit des Anhängertyps. Sämtliche Reservierungen sind erst nach Bestätigung des Vermieters als verbindlich anzusehen.

12. Schriftform / Rücktritt
Der Mietvertrag kann nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Der Mieter hat das Recht, die Aufhebung des Mietvertrages vor dem vereinbarten Mietbeginn zu verlangen. Erfolgt der Wunsch des Rücktritts bis drei Tage vor Mietbeginn, so kann der Vermieter maximal eine evtl. Anzahlung in Höhe von 20 % einbehalten. Danach ist die Mietaufhebung bis zum vereinbarten Mietbeginn nur gegen Bezahlung von 40 % des vereinbarten Mietpreises möglich.

13. Datenschutzklausel
Folgende persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter in der EDV verarbeitet, gespeichert, übermitteln und genutzt werden: Name, Anschrift, Telefonnummer des Mieters, sowie offene Forderungen, die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen. Die Weitergabe der oben bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien und Inkassoinstitute. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der oben bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurück gegeben wird, vom Mieter gegebene Zahlungsmittel wie Schecks, Wechsel, Kreditkarten nicht eingelöst oder protestiert werden und die Mietanhängerechnung nicht bezahlt wird, das gemietete Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.

14. Allgemeine Bestimmungen
Alle Unterzeichner des Mietvertrages, auch wenn sie sich als Vertreter des Mieters bezeichnen, haften neben der Person, Firma oder Organisation, für die der Mietvertrag geschlossen wurde, persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter versichert der Unterzeichner zum Abschluss des Mietvertrages zu, zur Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und das österreichische Recht anzuwenden. Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestritten und rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.

15. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das örtlich zuständige Amtsgericht des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist. Erfüllungsort ist am Geschäftssitz des Vermieters.

Anhängerpark Salzburg
Christian HUEMER
Gewerbeparkstraße 1
A-5081 Anif-Niederalm
www.anhaengerpark-salzburg.at
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
+43(0)6644540493

 

Stand 1. Jänner 2024

 

Anhängerpark Salzburg
Christian Huemer
Gewerbeparkstraße 1
A - 5081 Anif-Niederalm

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend.

3. Rücktritt

Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Rücktritt vom Vertrag ist ausschließlich schriftlich bekannt zu geben! Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren
beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.

4. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

5. Preis (Kaufpreis, Werklohn)

Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 3 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten wird ein Betrag lt. Aushang in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden auch von Wegzeiten werden als volle Stunde verrechnet. Wird sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

6. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt. Anzahlung bei Auftrag bzw. Vertragsabschluß werden gesondert vereinbart! Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Wenn der Käufer/Werkbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen.

7. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

8. Transport – Gefahrtragung

Die von uns verkaufte Ware stellt eine Holschuld dar. Der Käufer trägt daher die Kosten und das Risiko des Transportes. Dies gilt auch für nachträgliche Teil- oder Zusatzlieferungen. Für die rechtzeitige Ankunft der Sendung übernehmen wir keine Haftung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware an. Frachtspesen für Versendung per Bahn, Post oder Spedition gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Berechnet werden jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise!

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon jetzt zu, dass wir die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen können. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung A-5081 Anif-Niederalm -Gewerbeparkstraße 1.

11. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen!!

12. Stornogebühren/Reuegeld

Die Stornierung eines angenommenen Auftrages ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis möglich. Bei einer solchen Vertragsauflösung stellen wir zur Abgeltung von Aufwendungen, des Bearbeitungsaufwandes und entgangenen Gewinnes eine Stornogebür von 20 % des Bruttoverkaufspreises in Rechnung. Für Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt generell ausgeschlossen.

13. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige
Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt. Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

14. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits
vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 12 Monate ab Lieferung/Leistung. Für den Kauf gebrauchter Waren wird keinerlei Gewährleistung oder Garantie übernommen, soweit es nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

15. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung" iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

16. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

18. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

19. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

20. Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

21. Elektronische Rechnungslegung

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden, wenn sie mit sicherer elektronischer Signatur erstellt werden.

22. Terminverlust

Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

Stand: 1. Jänner 2024

Qualität und Sicherheit haben bei uns oberste Priorität. Um dies zu erreichen, werden alle Anhänger umfangreichen Tests unterzogen. Bei Beginn einer neuen Serie werden im Technischen Büro alle Bauteile sorgfältig konstruiert und berechnet. Anschließend werden die Bauteile bemustert und unter härtesten Bedingungen belastet. Wir legen besonderen Wert auf eine stabile, robuste Bauweise. Durch unsere Segmentbauweise sind die Anhänger besonders reparaturfreundlich.

Unfallbeschädigte Teile können auch nach vielen Jahren ausgebaut und durch neue verzinkte Teile ersetzt werden, ohne dass am Anhänger geschweißt werden muss und die Verzinkung beschädigt wird. Alle tragenden Teile sind geschraubt und nicht vernietet.

 

QUALITÄT bei BARTHAU

Extra lange Auflage der Achsen am Rahmen für
maximale Stabilität & Sicherheit

Vergleichsanhänger mit Standard Achsauflage
Achsanschluss Barthau Achsanschluss im Vergleich zu Qualitaet bei Barthau

 

 

QUALITÄT bei BARTHAU

Durch die Barthau Ladungssicherung besteht eine Verzurrmöglichkeit
mit optimaler Raumausnutzung somit auch kein Verlust an Ladefläche.

 

Vergleichsanhänger mit fixen Verzurrringen

 Verzurrsystem im Vergleich Barthau Christian Huemer Salzburg  Verzurrsystem im Vergleich

 

 

QUALITÄT bei BARTHAU

Zusätzliche Stabilitätsreserven durch massive Querunterzüge
die in die Längsträger eingebunden sind und dadurch ein Aufwölben
des Bodens verhindern bzw. wird eine bessere Lastverteilung
auf den Rahmen gewährleistet.

 

Vergleichsanhänger

Barthau Unterboden Querunterzuege Christian Huemer Salzburg Bodenvergleich

 

 

QUALITÄT bei BARTHAU

Bei Barthau erhalten Sie serienmäßig bei allen
Anhängern Stahlblechkotflügel mit einer langen Lebensdauer

 

Vergleichsanhänger mit Kunststoffkotflügel

 Stahlblechkotflügel serienmaessig Barthau Anhaenger Oesterreich Kunststoffkotflügel serienmaessig Barthau Anhaenger Oesterreich

 

QUALITÄT bei BARTHAU

Breite der Holzlattung für Planenaufbau
 Vergleich Holzlattung ...
Holzlattung Planenaufbau Barthau Anhaenger Holzlattung Planenaufbau

 

 

 

 

 

 

Anhängerpark Salzburg
Christian Huemer
Gewerbeparkstraße 1
A-5081 Anif-Niederalm
Telefon: + 43 / (0)664 / 45 40 493
Fax: + 43 / (0) 662 / 62 04 09
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UID-NR. AT U64739411
Geschäftsführer: Christian HUEMER
Gerichtsstand: Bezirksgericht Salzburg

 


 

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Wirtschaftskammer Salzburg

 


 

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Wir begrüßen Sie herzlich im Anhängerpark Salzburg

 

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